Verordnung/Rezept
Verordnung/Rezept
Die logopädische und ergotherapeutische Behandlung erfolgt aufgrund einer ärztlichen Diagnose. Die Patienten erhalten ein Rezept bzw. eine Verordnung. Die Therapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch Privatpatienten haben diesen Anspruch, je nach Vertragsabschluss mit jener Kasse.
Ausstellung
Die Rezepte werden überwiegend durch den Allgemeinmediziner/Hausarzt, Kinderarzt, Kieferorthopäden, Zahnarzt, HNO- Arzt und dem Neurologen ausgestellt.
Dabei ist zu beachten, dass Patienten ab dem 18. Lebensjahr und ohne Zulassungsbefreiung, eine Zuzahlung zu leisten haben, welche gesetzlich von den Krankenkassen vorgeschrieben ist. Privatversicherte und Personen unter dem 18.
Lebensjahr, oder mit einer Zuzahlungsbefreiung, tragen keine Zusatzkosten.
Ablauf
Nach Erhalt einer Verordnung können Sie die logopädische/ ergotherapeutische Behandlung nach einer Terminabsprache beginnen. Sollten keine freien Termine zur Verfügung stehen, wird den Patienten die Warteliste angeboten, damit Sie umgehend bei gegebener Kapazität zurückgerufen werden können.
Wir Therapeuten informieren, beraten und therapieren auch Menschen in jedem Alter bei Beschwerden, welche organisch, funktionell oder psychisch verursacht wurden.
Das Behandlungsspektrum erstreckt sich von der Therapie von Säuglingen bis zu geriatrischen Menschen.
Sollte es erforderlich sein, kann die Therapie als Hausbesuch im häuslichen Umfeld oder in Pflegeeinrichtungen erfolgen.
Das Ziel der Arbeit ist es, die Wiederherstellung der bestmöglichen Kommunikationsfähigkeiten der Patienten zu erreichen und deren Lebensqualität zu steigern/verbessern.